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Qualitätsberichte

Seit dem Jahr 2005 sind die Krankenhäuser Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Qualitätsberichte in einem Turnus von zwei Jahren zu veröffentlichen. So erschien erstmals für das Jahr 2004 ein gesetzlich strukturierter Qualitätsbericht der Krankenhäuser.

In Bezug auf die Inhalte des Qualitätsberichtes existieren durch den Gesetzgeber exakte Vorgaben, um einen Vergleich der Krankenhäuser untereinander zu ermöglichen. Der Qualitätsbericht besteht aus dem Basis- und Systemteil. Ergänzt wurde dieser um einen Imageteil, in dem die Möglichkeit genutzt werden kann, selbst gewählte Themen näher auszuführen. Darüber hinaus kann der Qualitätsbericht als ein Instrument zur umfassenden Patienteninformation genutzt werden. So sollen auch die Qualitätsberichte des Kreiskrankenhauses Erding mit Klinik Dorfen einen Betrag dazu leisten, die Leistungsfähigkeit und medizinische und pflegerische Qualität transparent zu machen.

Qualitätsbericht 2004

Qualitätsbericht 2006

Qualitätsbericht 2008 - Teil 1 (ohne C-1 Qualitätssicherung)

Qualitätsbericht 2010